Verfahren zur Feststellung des Förderbedarfs
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Im Frühjahr 2011 läuft wieder das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs.          Haben Sie Ihr Kind hierzu gemeldet? Oder ist es durch die Schule Ihres Kindes zu einer Meldung gekommen?

An dieser Stelle einige Erklärungen:

Ihr Kind hat in der Schule Schwierigkeiten; mehr Schwierigkeiten als ein Großteil der anderen Schüler.               Die Aufgabe der Mitarbeiter von der Schule auf der Bult ist es, gemeinsam mit allen Beteiligten Möglichkeiten zu finden, wie und wo man Ihrem Kind helfen kann.

Deshalb werden wir das Kind in seiner Klasse besuchen und mit den Lehrkräften sprechen.

Auch Sie als Eltern erhalten eine Einladung zu uns in die Schule. Ihre Sichtweise der Dinge ist uns sehr wichtig!     Ihr Kind laden wir ebenfalls dazu ein; etwa eine Stunde lang wird sich eine unserer Lehrkräfte mit ihm unterhalten und arbeiten, um sich so ein genaueres Bild machen zu können.

Falls Ihr Kind einen Hort, eine Therapie oder eine andere Art von Betreuung besucht, beziehen wir gerne auch diesen Aspekt mit in die Überlegungen ein.

Das Ganze mündet in ein Fördergutachten, das wir für die meldende Schule erstellen.                                   Darin sind Stärken und Schwächen Ihres Kindes und vorgeschlagene Fördermaßnahmen festgehalten.               Das reicht von Unterstützungsmaßnahmen innerhalb der Klasse, Beratung und Förderung am Nachmittag für Kind und/oder Eltern bis hin zur Suche nach einer geeigneteren Schule.

Wir nehmen diesen Auftrag sehr ernst und versuchen eine Förderung zu entwickeln, die individuell auf Ihr Kind und seine Bedürfnisse zugeschnitten ist. Bitte helfen Sie  dabei durch Ihre Zeit und Ihre Gesprächsbereitschaft.

So finden Sie zu uns:Kontakt